Entschädigungs-Rechner für Flugverspätung, Annullierung und Überbuchung
Kam dein Flug drei Stunden oder mehr zu spät an, wurde er kurzfristig gestrichen oder wurdest du wegen Überbuchung nicht mitgenommen? Dann kann dir nach der EU-Verordnung 261/2004 eine pauschale Entschädigung von 250, 400 oder 600 € pro Person zustehen. Der Rechner zeigt dir anhand der offiziellen Regeln, welcher Betrag in deinem Fall in Frage kommt.
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Dieser Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung nach den Regeln, die die EU-Kommission auf Your Europe: Fluggastrechte veröffentlicht (abgerufen am 30.10.2026). Er ist keine Rechtsberatung. Ob dein Anspruch besteht, entscheidet am Ende die Fluggesellschaft, die zuständige Behörde oder ein Gericht.
Die Beträge nach EU 261 auf einen Blick
| Entfernung | Entschädigung pro Person | Bei Verspätung ab |
|---|---|---|
| Bis 1.500 km | 250 € | 3 Stunden |
| Über 1.500 km innerhalb der EU und 1.500 bis 3.500 km bei anderen Flügen | 400 € | 3 Stunden |
| Über 3.500 km (Flüge von oder nach außerhalb der EU) | 600 € ab 4 Stunden, 300 € bei 3 bis unter 4 Stunden | 3 Stunden |
Nimmst du bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung einen Ersatzflug an und kommst damit weniger als 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden (mittlere Strecken) oder 4 Stunden (über 3.500 km) später an, kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden, also auf 125, 200 oder 300 €.
Wann gelten die EU-Fluggastrechte?
- Bei allen Flügen innerhalb der EU und bei allen Flügen, die in der EU starten, egal mit welcher Fluggesellschaft.
- Bei Flügen von außerhalb in die EU nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU fliegt.
- Island, Norwegen und die Schweiz zählen dabei mit, ebenso die Kanaren, Madeira, die Azoren und die französischen Überseegebiete.
- Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Entscheidungen der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken oder einem externen Streik muss die Fluggesellschaft nicht zahlen. Das muss sie aber nachweisen. Die meisten technischen Probleme und ein Streik des eigenen Personals zählen laut EU-Kommission nicht dazu.
So forderst du die Entschädigung
- Belege sichern: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Fotos der Anzeigetafel, Quittungen für Essen oder Hotel.
- Bei der Fluggesellschaft einreichen, die den Flug durchgeführt hat, am besten über ihr Beschwerdeformular. Ein KI-Assistent kann dir beim Formulieren helfen, zum Beispiel mit unserem Reise-Prompt-Generator als Vorlage.
- Antwortet die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Monaten oder lehnt sie ab, kannst du dich an die zuständige nationale Behörde im Land des Vorfalls wenden. Hilfe gibt es auch beim Europäischen Verbraucherzentrum deines Landes.
Mehr Werkzeuge für die Reiseplanung findest du in unserem Verzeichnis der KI-Reisetools und in der KI-Reise-Checkliste.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung gibt es bei 3 Stunden Flugverspätung?
Je nach Entfernung 250 € (bis 1.500 km), 400 € (mittlere Strecken) oder bei Fernflügen über 3.500 km von oder nach außerhalb der EU 300 €, ab 4 Stunden 600 € pro Person. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?
Für die Entschädigung zählt die Verspätung bei der Ankunft am Zielort. Ab zwei Stunden Verspätung beim Abflug hast du je nach Strecke außerdem Anspruch auf Verpflegung und bei Übernachtung auf ein Hotel.
Bekomme ich Geld, wenn mein Flug annulliert wurde?
Wenn du weniger als 14 Tage vorher informiert wurdest, in der Regel ja. Ausnahmen gelten, wenn dir ein Ersatzflug mit nur geringer Zeitverschiebung angeboten wurde oder außergewöhnliche Umstände vorlagen. Zusätzlich kannst du zwischen Erstattung des Tickets und einem Ersatzflug wählen.
Ändern sich die Fluggastrechte durch die neue EU-Verordnung?
Noch nicht. Die überarbeitete Fluggastrechte-Verordnung wurde laut ÖAMTC am 2. Oktober 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt erst ab 23. Oktober 2027. Bis dahin gelten die Regeln der Verordnung 261/2004, mit denen dieser Rechner arbeitet, unverändert. Die Drei-Stunden-Grenze und die Beträge von 250, 400 und 600 € bleiben laut ÖAMTC auch danach erhalten. Hintergrund zur Einigung im Rat: Bundeskanzleramt (beide abgerufen am 31.10.2026).
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Darf ich den Rechner verlinken?
Gern. Ein Link auf diese Seite ist ausdrücklich erwünscht, zum Beispiel in einem Reiseblog, Forum oder einer Reisegruppe.
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