Entschädigungs-Rechner für Zugverspätung (DB, ÖBB, SBB)

Kam dein Zug eine Stunde oder mehr zu spät am Ziel an? Dann bekommst du bei einem Einzelticket in Deutschland, Österreich, der Schweiz und im Rest der EU in der Regel 25 % des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 %. Der Rechner zeigt dir, welcher Betrag nach den Regeln deiner Bahn herauskommt und ob er über der Mindestgrenze für die Auszahlung liegt.

Bitte Ticketpreis und Verspätung eingeben.

Der Rechner gilt für Einzeltickets und gibt eine unverbindliche Orientierung. Grundlage sind die Angaben von Your Europe: Rechte von Bahnreisenden, der Deutschen Bahn, der ÖBB, der SBB und der Alliance SwissPass (alle abgerufen am 01.11.2026). Er ist keine Rechtsberatung. Ob du Geld bekommst, entscheidet am Ende die Bahn, die Schlichtungsstelle oder ein Gericht.

Die Regeln für Einzeltickets auf einen Blick

LandAb 60 MinutenAb 120 MinutenKeine Auszahlung unterBei höherer Gewalt
Deutschland (DB u. a.)25 %50 %4 €kein Anspruch
Österreich (ÖBB)25 %50 %4 €kein Anspruch
Schweiz (SBB, öV)25 %50 %5 Frankentrotzdem Anspruch
Andere EU-Länder25 %50 %je nach Bahnkein Anspruch

Entscheidend ist immer die Verspätung bei der Ankunft am Zielbahnhof auf deinem Ticket, nicht die Verspätung eines einzelnen Zuges. Hast du ein Ticket für Hin- und Rückfahrt mit einem Gesamtpreis, rechnet die Deutsche Bahn mit dem halben Preis. Die ÖBB rechnen mit dem anteiligen Fahrpreis.

Besonderheiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

So forderst du die Entschädigung

  1. Lass dir die Verspätung bestätigen: vom Zugpersonal, in der App oder online. Bei den ÖBB geht das bis 7 Tage nach der Fahrt online.
  2. Stell den Antrag bei deiner Bahn, meist online im Kundenkonto oder über das Fahrgastrechte-Formular. In der EU kannst du auch das EU-weite Formular verwenden.
  3. Reagiert die Bahn nicht innerhalb eines Monats oder lehnt sie ab, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle oder Behörde wenden. Hilfe gibt es auch beim Europäischen Verbraucherzentrum deines Landes.

Flug statt Zug? Dann hilft dir unser Entschädigungs-Rechner für Flugverspätung. Mehr zur Planung von Bahnreisen findest du im Ratgeber Zugreise in Europa planen und im Verzeichnis der KI-Reisetools.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung gibt es bei 60 Minuten Zugverspätung?

Bei einem Einzelticket 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %. Das gilt bei der Deutschen Bahn, den ÖBB, in der Schweiz und nach den EU-Fahrgastrechten. Kleine Beträge werden nicht ausgezahlt: in Deutschland und Österreich unter 4 €, in der Schweiz unter 5 Franken.

Bekomme ich Geld, wenn der Zug wegen eines Unwetters zu spät kommt?

In der EU, also auch in Deutschland und Österreich, in der Regel nicht. Seit den neuen EU-Fahrgastrechten muss die Bahn bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter, Naturkatastrophen, Personen im Gleis oder Kabeldiebstahl keine Entschädigung zahlen. Streiks des eigenen Personals zählen nicht dazu. In der Schweiz gibt es die Entschädigung auch bei höherer Gewalt.

Was ist, wenn ich einen Anschlusszug verpasse?

Wenn alle Züge auf einer Fahrkarte stehen, zählt die Verspätung am Ziel der ganzen Reise. Mit getrennt gekauften Einzeltickets hast du nur Anspruch für das Ticket, auf dem die Verspätung entstanden ist.

Bekomme ich mit dem Deutschland-Ticket Geld zurück?

Ja, laut Deutscher Bahn 1,50 € pro Fall, wenn du dein Ziel im Nahverkehr mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreichst, höchstens 25 % des Ticketwerts. Weil Beträge unter 4 € nicht ausgezahlt werden, sammelst du mehrere Fälle und reichst sie gemeinsam ein.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft mit JavaScript nur in deinem Browser. Es werden keine Daten an uns übertragen.

Darf ich den Rechner verlinken?

Gern. Ein Link auf diese Seite ist ausdrücklich erwünscht, zum Beispiel in einem Reiseblog, Pendlerforum oder einer Reisegruppe.

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